3. Säule – Private Vorsorge

Die dritte Säule ist freiwillig und ergänzt die Leistungen aus der ersten und zweiten Säule. Die private Vorsorge umfasst alle Formen der Vermögensbildung und Risikoabsicherung. Es wird zwischen der gebundenen (Säule 3a) und der freien Vorsorge (Säule 3b) unterschieden.

Die Säule 3a wird vom Staat durch gezielte steuerliche Massnahmen gefördert. Das Gesetz erlaubt Arbeitnehmenden und Selbständigerwerbenden, jährlich einen Maximalbeitrag auf ein 3. Säule-Konto einzuzahlen. Die maximal möglichen Beträge werden vom Staat jährlich neu festgelegt und lassen sich vom steuerbaren Einkommen abziehen. Diese Beiträge sind vermögensteuerfrei. Erst bei der Kapitalauszahlung fällt eine einmalige Besteuerung zum sogenannten Rentensatz an. Die Gelder aus der gebundenen Vorsorge können aber – mit wenigen Ausnahmen – erst mit Erreichen des AHV-Alters bezogen werden.

Die Säule 3b profitiert teilweise ebenfalls von begrenzten steuerlichen Vorzügen. Sie ist ein zusätzliches Sparinstrument. Die Produktepalette ist hier äusserst vielfältig: Sparkonto, Wertpapieranlagen, strukturierte Vermögensanlagen wie Fondssparplan, Immobilien, Lebensversicherungen, Leibrenten. Gerade im Hinblick auf die Altersvorsorge werden die Vorzüge der Säule 3b unterschätzt.

Durch diesen Umstand wird die Finanzierung von zukünftigen Rentenausgaben schwieriger und der Aufbau einer freiwilligen privaten Vorsorge (3. Säule) gewinnt zunehmend an Bedeutung.