Krankentaggeld-Versicherung (KTG)
Sie sind Unternehmer? Dann raten wir Ihnen zu einer Krankentaggeld-Versicherung, welche den Lohnausfall bei Krankheit deckt. Ebenfalls sehr empfehlenswert ist die Erwerbsunfähigkeits-Versicherung, die Ihnen nach Ablauf der KTG-Versicherung (nach 2 Jahren) eine entsprechende Rente garantiert. Diese Versicherung ist zwar freiwillig, im Verhältnis Arbeitgeber zu Angestellten jedoch weit verbreitet.
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, Ihre Mitarbeiter bei Krankheit weiter zu entlöhnen. Für wie lange, ist gesetzlich nicht eindeutig geregelt. Die Mindestdauer beträgt aber gemäss Gerichtspraxis 3 Wochen (im 1. Dienstjahr).
Arbeitgeber können dieses Risiko bei Krankenkassen oder Versicherungen abdecken. Die Hälfte der Prämien können dem Personal belastet werden.
Protect Life empfiehlt: Wenn Sie alle Personalversicherungen beim gleichen Anbieter abschliessen, erhalten Sie bessere Konditionen.
Unfallversicherung (UVG)
Für selbstständig Erwerbende ist die Unfallversicherung nach UVG freiwillig, für die Mitarbeiter jedoch obligatorisch. Dies gilt auch für mitarbeitende Familienmitglieder, sofern diese Barlohn beziehen und/oder AHV-Beiträge leisten. Die Unfallversicherung kann über die Suva oder bei einer kollektiven UVG-Unfallversicherung abgeschlossen werden.
Selbstständige aus den meisten Branchen können sich für die freiwillige Unfallversicherung an die Suva wenden. Für einzelne Branchen offerieren Versicherer und Krankenkassen entsprechende Versicherungsprodukte, auch UVG-Zusatzversicherungen.
Die Unfallversicherung deckt die Behandlungskosten und springt auch vorübergehend mit Taggeldern für den Lohnausfall ein. Zudem richtet sie bei unfallbedingter Invalidität Renten aus und unterstützt Hinterbliebene nach dem Tod des Versicherten.
Es lohnt sich die einzelnen Leistungen und Konditionen zu prüfen – die Unterschiede sind teilweise beträchtlich.
Nichtberufsunfall (NBU)
Die Versicherung für Nichtbetriebsunfälle deckt die finanziellen Folgen von Unfällen, welche nicht am Arbeitsplatz geschehen sind. Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden, die mindestens acht Stunden in der Woche beim gleichen Arbeitgeber arbeiten, sind obligatorisch gegen Freizeitunfälle (inklusive Arbeitsweg) versichert. Der Arbeitgeber kann die Prämien für die NBU-Versicherung vom Arbeitnehmenden zurückfordern.
Personen, die weniger als acht Wochenstunden bei einem Arbeitgeber arbeiten, sind bei Freizeitunfällen nicht versichert. Ausnahme: Unfälle auf dem Arbeitsweg sind für diese Arbeitnehmenden bei der Berufsunfallversicherung versichert. Um dennoch abgesichert zu sein, sind diese Personen verpflichtet, bei ihrer obligatorischen Krankenversicherung eine Unfallversicherung abzuschliessen.
Betriebshaftpflicht
Die Betriebshaftpflicht-Versicherung gehört praktisch zum Grundbedarf eines jeden Unternehmens. Doch die Risiken sind branchenabhängig und können daher stark variieren. Deshalb sollte vor einem Abschluss dieser Versicherung eine genaue Risikoanalyse des zu versichernden Betriebs vorgenommen werden. Protect Life steht Ihnen dabei gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Folgende Risiken können abgedeckt werden:
- Anlagerisiken: Schäden, die aus der Haftpflicht als Eigentümer oder Mieter von Geschäftsimmobilien entstehen. Zum Beispiel: Von Ihrem Betriebsgebäude löst sich ein Ziegel und beschädigt ein parkiertes Auto.
- Betriebsrisiken: Schäden, die aus betrieblichen Abläufen entstehen. Zum Beispiel: Bei der Auswechslung der Waschmaschine beschädigt ein Monteur die Kücheneinrichtung, die in der Folge ersetzt werden muss.
- Produktrisiken: Schäden durch Konstruktions- oder Entwicklungsfehler von Produkten. Zum Beispiel: Ein Kaffeemaschinenbauteil Ihrer Produktlinie sorgt für Überhitzung, was zu einem Brand führen kann.
Daneben lassen sich verschiedene Sonderrisiken einschliessen. Auch hier beraten Sie die Experten von Protect Life gerne.
Von der Betriebshaftpflicht-Versicherung ausgenommen sind dagegen Schäden, die durch den Unternehmer oder seine Familie allenfalls selbst verschuldet sind.
Angehörige sogenannt freier Berufe wie beispielsweise Ärzte, Apothekerinnen oder Architekten können eine freiwillige Berufshaftpflicht-Versicherung abschliessen. Sie deckt spezielle Risiken in der Ausübung des Berufs.
Sachversicherungen
Sachversicherungen werden in zwei verschiedene Versicherungen unterschieden:
- Gebäudeversicherung
- Fahrhabe-Versicherung (Waren, Maschinen, Werkzeuge, Computer, Fahrzeuge, usw.)
Um eine Gebäudeversicherung müssen Sie sich nur dann kümmern, wenn Sie Ihr Geschäft in einer eigenen Liegenschaft betreiben. Alles, was sich im Gebäude befindet, gilt als Fahrhabe.
Grundsätzlich decken Sachversicherungen Elementarschäden, Feuer, Einbruch und teilweise Glasbruch. Die erforderliche Deckung kann je nach Branche stark variieren. Auch hier sollten Sie eine gründliche Risikoanalyse vornehmen und mehrere Angebote untereinander vergleichen. Protect Life ist Ihnen gerne dabei behilflich, das passende Angebot für Ihre Bedürfnisse zu finden.